Bestattungen in Schönebeck

Sozialbestattatung

Die Sozialbestattung ist von der Bestattungsart und der Grabart her in der Regel nicht festgelegt. Aufgrund der beschränkten Übernahme der Kosten sind aufwendige Bestattungen jedoch nicht möglich.

Ein Antrag auf eine Sozialbestattung erfolgt beim Sozialhilfeträger, in dem der Sterbeort liegt. Bei einer Ablehnung der Sozialbestattung sollten die Angehörigen mit dem Bestatter sprechen. Oftmals kann eine Ratenzahlung vereinbart werden.

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Wer im Gedächtnis seiner Lieben lebt, der ist nicht tot, nur fern; tot ist nur, wer vergessen wird. [SENECA]